Eintragung in das Hunderegister bei der Hauptwohnsitzgemeinde
Personen, die einen Hund halten, der älter als zwölf Wochen ist, haben diesen binnen drei Tagen am Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau anzumelden.
Folgende Angaben sind zu machen:
- Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat
Der Meldung sind anzuschließen:
- Sachkundenachweis für das Halten des Hundes
- Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht
- Chipnummer
Bei der Anmeldung wird seitens des Marktgemeindeamtes eine Hundesteuer pro gemeldeten Hund und Jahr kassiert.
In weiterer Folge wird die Hundesteuer per Jahresvorschreibung eingehoben.