Dieser Benützungsplan ist verbindlich und berechtigt zur Nutzung zu den angeführten Zeiten. Neue Reservierungen sind ausschließlich mit der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau abzuklären!

Bei Veranstaltungen gelten Reservierungen nicht bzw. nur nach Rücksprache mit den jeweiligen Benützern.