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erhältlich am Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau während der Amtsstunden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur mit gültiger Anglerkarte und Lizenz gefischt werden darf.
Es werden vermehrt Kontrollen durch Fischereischutzorgane des Landesfischereiverbandes durchgeführt.
Gebührensätze ab 01.05.2024