Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments, zusammen.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung

www.signaturpruefung.gv.at

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau erhalten Sie unter Tel.: +43 7260 4505