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Der herrlich gelegene Naturbadesee ist in die sanfte hügelige Mühlviertler Landschaft am Fuße des ehemaligen Augustiner Chorherrenstiftes eingebettet.Bei einer Wasserfläche von ca. 3,5 ha und einer Tiefe von max. 4 m erreicht er im Sommer angenehme Temperaturen. Die mit Bäumen bepflanzte Liegewiese bietet Platz für Erholungssuchende und Badefreunde, welche hier Kraft und Energie tanken und sich entspannen wollen.
Auch Freizeitsportler und Kinder kommen auf ihre Rechnung, dafür sorgt der Beachvolleyplatz, der Wakeboard- bzw. Wasserskilift, der Vital- & Fitnesspark, die Steganlage mit drei Zugängen zum Badesee sowie eine Kinderrutsche und Sandkisten für unsere Kleinsten. Weitere Einrichtungen, wie ein barrierer Zugang mit rutschfester Matte und Geländer, Aussichtsplattform, sowie WC Anlage, Umkleidekabinen und eine Dusche sind ebenfalls vorhanden.
Der Badesee Waldhausen bietet beste Wasserqualität bei angenehmen Wassertemperaturen.
Wassertemperatur gemessen am 12. September 2025: 19,0 Grad
BadegebührenTageskarte: € 3,00, Tageskarte ermäßigt: € 2,50,Saisonkarte: € 30,00, Saisonkarte ermäßigt: € 25,00Kinder unter 15 Jahren und DONAU Erlebnis Card: frei
Wasserqualität Badesee Waldhausen
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FISCHEN AM BADESEE
Die Fischersaison am Badesee Waldhausen beginnt mit 1. Mai und endet am 15.Oktober.
Angelsaisonkarte: € 200,00
Angelsaisonkarte ermäßigt (von 12 bis einschließlich 14 Jahre): € 160,00
Angeltageskarte: € 20,00
Angeltageskarte ermäßigt (von 12 bis einschließlich 14 Jahre): € 16,00
Für Frühaufsteher können wir die Angeltageskarten hinterlegen, Infos erhalten Sie am Gemeindeamt unter Tel.: 07260 4505-11.
OÖ Fischerlizenz NEU Jahresfischerkarte (JFK): Umstellung vom Lizenzbuch auf Zahlschein – erhältlich am Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau undbeim Landesfischereiverband Tel.: +43 (0)732 650507-0E-Mail: fischerei@lfvooe.at Homepage: https://www.lfvooe.at/
GASTFISCHERKARTE (GFK) € 20,00 (Erhältlich am Gemeindeamt und beim Landesfischereiverband, Tel.Nr.: +43 (0)732 650507-0).
Diese sind für Angler vorgesehen, die keine gültige amtliche Fischerkarte vorweisen können. Sie hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 3 Wochen und darf pro Gastfischer nur 2 x pro Jahr bezogen werden. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist mitzuführen. Fischergäste müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben. Die Jahresfischerkarte (JFK) ist im Preis der Gastfischerkarte inkludiert!
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur mit gültiger Fischerkarte (oder Gastfischerkarte), Jahresfischerkarte und Angeltages- oder Saisonkarte gefischt werden darf. Es werden vermehrt Kontrollen durch Fischereischutzorgane des Landesfischereiverbandes durchgeführt.
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