Aufnahme in die Volksschule für das Schuljahr 2025/26
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
nachstehend möchten wir Sie betreffend die bevorstehende Schülereinschreibung für Ihr Kind auf Folgendes aufmerksam machen:
I. Allgemeine Schulpflicht Kinder
die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem 02.09.2018 und dem 01.09.2019 geboren sind, werden am 01.09.2025 schulpflichtig.
II. Administrative Schülereinschreibung
An der Volksschule Waldhausen im Strudengau findet die administrative Schülereinschreibung im Zeitraum von 4. bis 29. November 2024 statt. Die persönliche Vorstellung des Kindes kann bei der administrativen Schülereinschreibung entfallen. Wir ersuchen um Übermittlung untenstehender Unterlagen bis zum 29. November 2024.
Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen bzw. zu übergeben:
a) ausgefüllter Aufnahmebogen
b) Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls Mutter-Kind-Pass
c) bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt
d) bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
e) Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin
f) Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
g) Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.
Hinweise: Wenn Sie die „Frühchenregelung“ (§ 2 Abs. 2 SchPflG, siehe oben Pkt. I) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§ 15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:
- Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Kindergartenplatz (Ihr Kind ist nicht mehr kindergartenpflichtig!)
- Es werden keine Assistenzkraftstunden für Integration mehr zugeteilt.
- Es gibt keinen Kostenersatz für Sprachförderung für Ihr Kind.
III. Pädagogische Schülereinschreibung/Schulreifefeststellung
Zur pädagogischen Schülereinschreibung/Schulreifeüberprüfung werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Ende Februar 2025 eingeladen. Sie erhalten dazu zeitgerecht eine Einladung.
IV. Vorzeitige Aufnahme
Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.
Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.
Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.
Die unter II. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.