Mix Sammlung im Gelben Sack und Einwegpfand

Mixsammlung im Gelben Sack

Einwegpfand

Seit 01. Jänner 2025 werden alle PET-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Ausgenommen vom Einwegpfand sind Getränkeverbundkartons und Getränkearten von Milchprodukten. Eine Übergangsfrist ist vorgesehen. Produkte, die vor dem 01. April 2025 abgefüllt wurden, dürfen bis 31. Dezember 2025 ohne Einhebung des Pfandes verkauft werden. Die Sammlung dieser Verpackungen erfolgt noch über die gelbe Tonne beziehungsweise über den gelben Sack. Produkte, die ab 01. April 2025 abgefüllt werden, müssen registriert und entsprechend gekennzeichnet sein. Die Pfandhöhe wurde einheitlich mit 25 Cent, unabhängig vom Material oder Größe, festgesetzt.

Alle mit Pfand versehenen Einweggetränkeverpackungen werden einheitlich mit nachfolgend angeführten Pfandsymbol bedruckt.

Information Einwegpfand

Übersicht "Richtige Abfallentsorgung"


Parteienverkehrszeiten:

Montag:  von 8:00 bis 12:00 Uhr und  14:00  bis 18:00 Uhr

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